![]() 22.10.2005 |
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Von Pascal Beucker |
Die selbst ernannte
"Bürgerbewegung pro Köln" darf weiterhin als
rechtsextremistisch bezeichnet und vom nordrhein-westfälischen
Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet
werden. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Das
Gericht wies damit eine Klage der Wählervereinigung ab, die seit den
vergangenen Kommunalwahlen 2004 in Fraktionsstärke im Kölner
Stadtrat vertreten ist. Sie hatte gefordert, nicht länger in den
NRW-Verfassungsschutzberichten unter der Rubrik
"Rechtsextremismus" geführt zu werden.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass die Veröffentlichungen von "pro Köln" Äußerungen enthielten, die "darauf zielten, Ausländer pauschal und damit wegen ihrer Herkunft oder Abstammung herabzusetzen". Darüber hinaus bestünden Anhaltspunkte für Kontakte der Klägerin zu anderen rechtsextremistischen Vereinigungen wie der NPD. Mit dem Urteil dürfen auch die Berichte des NRW-Verfassungsschutzes für die Jahre 2002 bis 2004 weiterhin ohne Änderung verteilt werden. |
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