![]() 31.07.2003 |
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Von Pascal Beucker und Frank Überall |
Das Kölner Verwaltungsgericht hat der schwarz-grünen Stadtkoalition per einstweiliger Anordnung untersagt, ein FDP-Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH abzuberufen. Hintergrund ist ein Beschluss der schwarz-grünen Ratsmehrheit, alle Liberalen aus den Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften abzuwählen, weil sie dort angeblich das Sanierungskonzept von CDU und Grünen torpedierten. Die Posten waren noch zu schwarz-gelben Zeiten verteilt worden. Durch eine gemeinsame Liste erhielt die vierköpfige FDP-Fraktion damals Sitze in 12 Aufsichtsräten, mehr als ihr rechnerisch zustand. Gegen den Rausschmiss bestünden "gravierende rechtliche Bedenken", urteilten die Richter. Die FDP-Vertreter könnten "nicht allein wegen geänderter Mehrheitsverhältnisse" in die Wüste geschickt werden. |
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