13.03.1998 |
Fünf Polizisten winkt
Freispruch Türkisches Gericht kündigt Urteil im Göktepe-Prozeß an |
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Fünf Polizisten winkt Freispruch |
Von Pascal Beucker |
AFYON, 12. März. Der
Göktepe-Prozeß in der Türkei steht unmittelbar vor
seinem Ende. Mehr als zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod
des Journalisten Metin Göktepe in Polizeigewahrsam, hat
das Schwurgericht der südanatolischen Stadt Afyon für
kommenden Donnerstag sein Urteil gegen die elf
angeklagten Polizisten angekündigt. Am Donnerstag
hielten die Verteidigung und die Nebenklage, die die
Familie Göktepe vertritt, ihre Abschlußplädoyers. Während die Verteidigung einen Freispruch für die Polizisten forderte, plädierte die Nebenklage für eine lebenslängliche Haftstrafe. Die Verteidiger vertraten erneut die Auffassung, der Prozeß sei generell unrechtmäßig, da in der Türkei Staatsdiener einem besonderen Schutz unterlägen. Außerdem seien die Angeklagten unschuldig. "Es gibt viele Möglichkeiten, wie Göktepe gestorben sein könnte, meine Mandanten waren es aber nicht", so Verteidiger Ahmet Ülger. Die Zeugenaussagen, die die Polizisten schwer belastet hatten, seien unglaubwürdig und widersprüchlich. Die Nebenklage sah das anders. Alle Angeklagten seien definitiv schuldig. Es habe sich eindeutig um Mord gehandelt, die elf Polizisten seien von Zeugen identifiziert worden, die Tötungsabsicht beweise auch der Autopsiebericht. Dort ist nachzulesen, Göktepe sei zu Tode geprügelt worden. Zudem verwiesen die Nebenkläger auf die Geständnisse einiger Angeklagter im Vorverfahren. Sie hatten damals ausgesagt, Göktepe habe sterben müssen, weil er die türkische Nationalhymne nicht singen wollte und den Gebetsruf auf arabisch nicht auswendig wußte. Diese Aussagen widerriefen die Angeklagten später. Das Gericht wird beiden Plädoyers vermutlich nicht folgen, sondern sich weitgehend dem Votum der Staatsanwaltschaft anschließen. Diese hatte im Februar sieben bis 15 Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge für sechs der Angeklagten gefordert. Für die restlichen fünf forderte sie Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Polizisten hätten den Journalisten nicht absichtlich getötet, sondern ihn "nur foltern wollen". |
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